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3. Maklervertrag: Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma nordicEstate - immobilien in Skandinavien Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns / unserem Partner oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft. |
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4. Haftung: Alle Objekte sind freibleibend, zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten. Bei aller Sorgfalt kann keine Haftung für Daten, Fakten und Aktualität übernommen werden. Übersetzungen erfolgen ohne Gewähr. |
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5.Schadenersatzansprüche gegen Nordic Estate Immobilien Ltd. sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruches. |
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6. Expose: Für die auf Anfrage von einem/einer Interessenten/tin erfolgten Zusendung eines Exposés verpflichtet sich dieser/diese, diese Informationen ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Die Offerten werden für den/die Interessenten/in im Falle eines von beiden Vertragsseiten unterzeichneten Kaufvertragsabschlusses provisionspflichtig. Ist ein Angebot bereits bekannt, hat der Empfänger dies unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch des Maklers. |
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7. Weitergabe an Dritte: Alle Informationen, Unterlagen und Dokumente sind ausschließlich für den Interessenten bzw. Kunden bestimmt und dürfen von diesem nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zur Verfügung gestellt werden.Er / Sie hat diese mit Sorgfalt und Diskretion zu behandeln. Werden Informationen, Unterlagen oder Dokumente an einen Dritten weitergegeben oder diesem zur Verfügung gestellt und kommt es zu einem Vertragsabschluß mit diesem Dritten, dann haftet der Interessent bzw. Kunde gegenüber nordicEstate Immobilien Ltd. in voller Höhe der Provision, auf die Nordic Estate Immobilien Ltd. Anspruch hätte, wenn der Interessent bzw. Kunde die Immobilie selbst bzw. alleine erworben hätte. |
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Sie ist auch dann zu zahlen, wenn ein vom Käufer, in Form einer bindenden Gebotsgebung oder einer Kaufvertragsunterzeichnung veranlasster Kaufvertrag / Baubetreuungsvertrag / Finanzierungsvermittlungsvertrag durch seine Veranlassung oder durch eine von ihm zu vertretende Rechtssituation widerrufen / aufgehoben / unwirksam wird. Die Maklerprovision ist auch zu zahlen, wenn unter Beibehaltung der inhaltlichen oder wirtschaftlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag zustande kommt. Die Maklergebühr ist ferner vom Empfänger zu zahlen, wenn der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, mit dem der Empfänger des Angebots in einem engen familiären oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Kommt der / die Käufer in Zahlungsverzug, hat er / haben sie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, aus einem anderen Rechtsgrund können höhere Zinsen erhoben werden. Bei Gewerbeimmobilien beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssatz. |
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9. Businessberatung - Bereich Gewerbe: Zusätzlich zur Maklercourtage und unabhängig von einem eventuellen späteren Kauf , Miet- / Pachtverhältnis entstehen im Bereich Gewerbe Kosten für die von Nordic Estate ImmobilienLtd. zu erbringende Businessberatung nach zu erbringendem Kostenangebot gemäß Leistungsanforderung durch den / die Kauf- /Pacht- / Mietinteressenten, zahlbar durch diese nach Rechnungsstellung, unabhängig von einer eventuellen Courtageforderungen. |
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10. Datenschutz: Die durch die Zusammenarbeit mit dem / der Kaufinteressenten/tin erhaltenen persönlichen Daten werden nur für Zwecke der Vermittlung von Immobilien an die von dem Auftraggeber ausgewählten Repräsentanten weitergeleitet und Dritten nicht zugänglich gemacht. |
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11. Sonstiges: Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. |
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