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Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Nordic Estate Immobilie
Ltd. - Zweigniederlassung Deutschland
1. Die
Maklerfirma
Nordic
Estate
Immobilien Ltd.
-Zweigniederlassung Deutschland vermittelt norwegische und
schwedische Immobilien zum Verkauf außerhalb
Norwegens und Schwedens in Zusammenarbeit mit norwegischen / schwedischen
Maklern und/oder Finanzierungsgesellschaften / Banken. Die
AGB kann jederzeit verändert werden
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2. Alle
Angaben zur Objektbeschreibung sind aus Norwegen bzw. Schweden übermittelt worden und basieren
auf Auskünften des norwegischen / schwedischen Maklers und/oder Besitzers/Verkäufers. Der / die Käufer/in
verpflichtet / en sich zur Vertragsabwicklung in Norwegen
oder Schweden durch
Nordic Estate
Immobilien Ltd.
Zweigniederlassung Deutschland. Alle Kaufverhandlungen
und -abwicklungen unterliegen
der norwegischen bzw. schwedischen Gesetzgebung.
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3. Maklervertrag: Ein Maklervertrag
kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten
der Firma Nordic
Estate Immobilien
Ltd.
-Zweigniederlassung Deutschland Gebrauch
machen, wenn Sie sich z. B. mit uns / unserem Partner oder dem Eigentümer/Vermieter
direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte
- per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere
Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.
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4.
Haftung:
Alle Objekte sind freibleibend,
zwischenzeitlicher
Verkauf vorbehalten. Bei aller Sorgfalt kann keine Haftung für Daten,
Fakten und Aktualität übernommen werden. Übersetzungen erfolgen ohne
Gewähr.
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5.Schadenersatzansprüche
gegen
Nordic Estate Immobilien Ltd.
- Zweigniederlassung Deutschland
sind ausgeschlossen, sofern
sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruches.
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6.
Expose: Für die auf Anfrage von einem/einer Interessenten/tin
erfolgten Zusendung eines Exposés verpflichtet sich dieser/diese, diese
Informationen ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Die Offerten
werden für den/die Interessenten/in im Falle eines von beiden Vertragsseiten
unterzeichneten Kaufvertragsabschlusses provisionspflichtig. Ist
ein Angebot bereits bekannt, hat der Empfänger dies unverzüglich,
spätestens aber drei Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der
Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen
einen Schadenersatzanspruch des Maklers.
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7. Weitergabe an Dritte:
Alle Informationen, Unterlagen und Dokumente sind ausschließlich
für den Interessenten bzw. Kunden bestimmt und dürfen von diesem
nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zur Verfügung gestellt
werden.Er / Sie hat diese mit Sorgfalt
und Diskretion zu behandeln. Werden Informationen, Unterlagen oder Dokumente
an einen Dritten weitergegeben oder diesem zur Verfügung gestellt
und kommt es zu einem Vertragsabschluß mit diesem Dritten, dann
haftet der Interessent bzw. Kunde gegenüber
nordicEstate
Immobilien Ltd. -Zweigniederlassung Deutschland
in voller Höhe der Provision,
auf die Nordic
Estate Immobilien Ltd.
-Zweigniederlassung Deutschland Anspruch
hätte, wenn der Interessent bzw. Kunde die Immobilie selbst bzw.
alleine erworben hätte.
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8. Provision
Die Maklerprovision ist fällig und verdient mit dem Zustandekommen
des Hauptvertrages über das von uns nachgewiesene oder vermittelte
Objekt. Sie beträgt, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen
getroffen wurden, bei
Wohn-
und Ferienimmobilien
8.1
Kauf:
Ab 3 % der vertraglich festgelegten Kaufsumme, die
Mindestcourtage beträgt in Schweden 2.300,-- €, in Norwegen 2.600,--
. Maßgebend ist die im
schriftlichen Verkaufsexposé genannte Courtagehöhe, jeweils vom
Käufer zu zahlen.
Die
Rechnungsstellung erfolgt in EURO, umgerechnet nach dem Interbank-Notenkurs
( Notenkurs +4% ) am Tag der Kaufvertragsunterschrift
durch unseren Auftraggeber ( Käufer).
Gewerbeimmobilien
8.2.
Kauf : ab 3 % der vertraglich vereinbarten Kaufsumme,
die Mindestcourtage bei Gewerbeimmobilien beträgt 4.100,--
. Maßgebend ist die im schriftlichen Verkaufsexposé genannte Courtagehöhe,
jeweils vom Käufer zu zahlen. Die
Rechnungsstellung erfolgt in EURO, umgerechnet nach dem Interbank-Notenkurs
( www.oanda.com ) am Tag der Kaufvertragsunterschrift durch unseren
Auftraggeber ( Käufer).
8.2.1 Miete:
(gewerblicher Bereich) 5 Monatsmieten für Objekte, die
nicht zu Wohnzwecken dienen, jeweils vom Mieter zu zahlen.
die Mindestcourtage bei Gewerbeimmobilien beträgt EURO 4.100,--
, maßgebend ist die im schriftlichen Verkaufsexposé genannte
Courtagehöhe, jeweils vom Mieter zu zahlen. Die Rechnungsstellung
erfolgt in EURO, umgerechnet nach dem Interbank-Notenkurs ( www.oanda.com
) am Tag der Kaufvertragsunterschrift durch unseren Auftraggeber
( Käufer).
8.2.2 Pacht:
6,25 % inkl. gesetzl. MwSt. aus der Summe der Jahrespacht, entsprechend
der Gesamt- bzw. Restlaufzeit der Pacht, mindestens jedoch Euro
4.100,- ,
vom Pächter zu zahlen. Maßgebend
ist die im schriftlichen Verkaufsexposé genannte Courtagehöhe.
Die
Rechnungsstellung erfolgt in EURO, umgerechnet nach dem Interbank-Notenkurs
( www.oanda.com ) am Tag der Kaufvertragsunterschrift durch unseren
Auftraggeber ( Käufer).
Mehrwertsteuer
entfällt bei Erwerb einer Auslandsimmobilie.
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- Sie
ist auch dann zu zahlen, wenn ein vom Käufer, in Form einer bindenden
Gebotsgebung oder einer Kaufvertragsunterzeichnung veranlasster Kaufvertrag
/ Baubetreuungsvertrag / Finanzierungsvermittlungsvertrag durch seine
Veranlassung oder durch eine von ihm zu vertretende Rechtssituation
widerrufen / aufgehoben / unwirksam wird.
- Die
Maklerprovision ist auch zu zahlen, wenn unter Beibehaltung der inhaltlichen
oder wirtschaftlichen Identität ein anderer als der angebotene
Vertrag zustande kommt. Dies gilt insbesondere, wenn bei einem durch
uns vermittelten Partner in Schweden ein anderes als das besichtigte
Objekt gekauft wird, unangesehen eines bestimmten Zeitraumes.
- Die
Maklergebühr ist ferner vom Empfänger zu zahlen, wenn der
Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, mit dem der Empfänger
des Angebots in einem engen familiären oder ausgeprägten wirtschaftlichen
Verhältnis steht.
- Kommt
der / die Käufer in Zahlungsverzug, hat er / haben sie Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen,
es sei denn, aus einem anderen Rechtsgrund können höhere Zinsen erhoben
werden. Bei Gewerbeimmobilien beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über
dem Basiszinssat
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9. Businessberatung
- Bereich Gewerbe: Zusätzlich
zur Maklercourtage und unabhängig von einem eventuellen späteren
Kauf , Miet- / Pachtverhältnis entstehen im Bereich Gewerbe
Kosten für die von Nordic Estate ImmobilienLtd.- Zweigniederlassung
Deutschland zu erbringende Businessberatung
nach zu erbringendem Kostenangebot gemäß Leistungsanforderung
durch den / die Kauf- /Pacht- / Mietinteressenten, zahlbar
durch diese nach Rechnungsstellung, unabhängig von einer eventuellen
Courtageforderungen.
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10. Datenschutz:
Die durch die Zusammenarbeit mit dem / der Kaufinteressenten/tin erhaltenen
persönlichen Daten werden nur für Zwecke der Vermittlung von Immobilien
an die von dem Auftraggeber ausgewählten Repräsentanten weitergeleitet
und Dritten nicht zugänglich gemacht.
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11. Sonstiges: Mündliche Vereinbarungen bestehen
nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nichtigkeit und
Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte berühren nicht die Wirksamkeit
der übrigen Vereinbarungen.
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Letzte
Aktualisierung: 22.04.2010 - Änderungen vorbehalten
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