Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Nordic Estate Immobilie Ltd. - Zweigniederlassung Deutschland

1. Die Maklerfirma Nordic Estate Immobilien Ltd. -Zweigniederlassung Deutschland vermittelt norwegische und schwedische Immobilien zum Verkauf außerhalb Norwegens und Schwedens in Zusammenarbeit mit norwegischen / schwedischen Maklern und/oder Finanzierungsgesellschaften / Banken. Die AGB kann  jederzeit verändert werden

2. Alle Angaben zur Objektbeschreibung sind aus Norwegen bzw. Schweden übermittelt  worden und basieren auf Auskünften des norwegischen / schwedischen Maklers und/oder Besitzers/Verkäufers. Der / die Käufer/in verpflichtet / en sich zur Vertragsabwicklung in Norwegen  oder  Schweden durch Nordic Estate Immobilien Ltd. Zweigniederlassung Deutschland. Alle Kaufverhandlungen und -abwicklungen unterliegen der norwegischen bzw. schwedischen Gesetzgebung.

3. Maklervertrag: Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma Nordic Estate Immobilien Ltd. -Zweigniederlassung Deutschland Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns / unserem Partner oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.

4. Haftung: Alle Objekte sind freibleibend, zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten. Bei aller Sorgfalt kann keine Haftung für Daten, Fakten und Aktualität übernommen werden. Übersetzungen erfolgen ohne Gewähr.
5.Schadenersatzansprüche gegen Nordic Estate Immobilien Ltd. - Zweigniederlassung Deutschland sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruches.
6. Expose: Für die auf Anfrage von einem/einer Interessenten/tin erfolgten Zusendung eines Exposés verpflichtet sich dieser/diese, diese Informationen ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Die Offerten werden für den/die Interessenten/in im Falle eines von beiden Vertragsseiten unterzeichneten Kaufvertragsabschlusses provisionspflichtig. Ist ein Angebot bereits bekannt, hat der Empfänger dies unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadenersatzanspruch des Maklers.
7. Weitergabe an Dritte: Alle Informationen, Unterlagen und Dokumente sind ausschließlich für den Interessenten bzw. Kunden bestimmt und dürfen von diesem nicht an Dritte weitergegeben oder diesen zur Verfügung gestellt werden.Er / Sie hat diese mit Sorgfalt und Diskretion zu behandeln. Werden Informationen, Unterlagen oder Dokumente an einen Dritten weitergegeben oder diesem zur Verfügung gestellt und kommt es zu einem Vertragsabschluß mit diesem Dritten, dann haftet der Interessent bzw. Kunde gegenüber nordicEstate Immobilien Ltd. -Zweigniederlassung Deutschland in voller Höhe der Provision, auf die Nordic Estate Immobilien Ltd. -Zweigniederlassung Deutschland Anspruch hätte, wenn der Interessent bzw. Kunde die Immobilie selbst bzw. alleine erworben hätte.

8. Provision
Die Maklerprovision ist fällig und verdient mit dem Zustandekommen des Hauptvertrages über das von uns nachgewiesene oder vermittelte Objekt. Sie beträgt, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, bei

Wohn- und Ferienimmobilien
8.1 Kauf: Ab 3 % der vertraglich festgelegten Kaufsumme, die Mindestcourtage beträgt in Schweden 2.300,-- €, in Norwegen 2.600,--  . Maßgebend ist die im schriftlichen Verkaufsexposé genannte Courtagehöhe, jeweils vom Käufer zu zahlen.
Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO, umgerechnet nach dem Interbank-Notenkurs ( Notenkurs +4% ) am Tag der Kaufvertragsunterschrift durch unseren Auftraggeber ( Käufer).

Gewerbeimmobilien
8.2. Kauf : ab 3 % der vertraglich vereinbarten Kaufsumme, die Mindestcourtage bei Gewerbeimmobilien beträgt 4.100,--   . Maßgebend ist die im schriftlichen Verkaufsexposé genannte Courtagehöhe, jeweils vom Käufer zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO, umgerechnet nach dem Interbank-Notenkurs ( www.oanda.com ) am Tag der Kaufvertragsunterschrift durch unseren Auftraggeber ( Käufer).

8.2.1 Miete: (gewerblicher Bereich) 5 Monatsmieten für Objekte, die nicht zu Wohnzwecken dienen, jeweils vom Mieter zu zahlen. die Mindestcourtage bei Gewerbeimmobilien beträgt EURO 4.100,-- , maßgebend ist die im schriftlichen Verkaufsexposé genannte Courtagehöhe, jeweils vom Mieter zu zahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO, umgerechnet nach dem Interbank-Notenkurs ( www.oanda.com ) am Tag der Kaufvertragsunterschrift durch unseren Auftraggeber ( Käufer).

8.2.2 Pacht: 6,25 % inkl. gesetzl. MwSt. aus der Summe der Jahrespacht, entsprechend der Gesamt- bzw. Restlaufzeit der Pacht, mindestens jedoch Euro 4.100,- , vom Pächter zu zahlen. Maßgebend ist die im schriftlichen Verkaufsexposé genannte Courtagehöhe.
Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO, umgerechnet nach dem Interbank-Notenkurs ( www.oanda.com ) am Tag der Kaufvertragsunterschrift durch unseren Auftraggeber ( Käufer).

Mehrwertsteuer entfällt bei Erwerb einer Auslandsimmobilie.

  • Sie ist auch dann zu zahlen, wenn ein vom Käufer, in Form einer bindenden Gebotsgebung oder einer Kaufvertragsunterzeichnung veranlasster Kaufvertrag / Baubetreuungsvertrag / Finanzierungsvermittlungsvertrag durch seine Veranlassung oder durch eine von ihm zu vertretende Rechtssituation widerrufen / aufgehoben / unwirksam wird.
  • Die Maklerprovision ist auch zu zahlen, wenn unter Beibehaltung der inhaltlichen oder wirtschaftlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag zustande kommt. Dies gilt insbesondere, wenn bei einem durch uns vermittelten Partner in Schweden ein anderes als das besichtigte Objekt gekauft wird, unangesehen eines bestimmten Zeitraumes.
  • Die Maklergebühr ist ferner vom Empfänger zu zahlen, wenn der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, mit dem der Empfänger des Angebots in einem engen familiären oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.
  • Kommt der / die Käufer in Zahlungsverzug, hat er / haben sie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 % zu zahlen, es sei denn, aus einem anderen Rechtsgrund können höhere Zinsen erhoben werden. Bei Gewerbeimmobilien beträgt der Zinssatz mindestens 8 % über dem Basiszinssat
9. Businessberatung - Bereich Gewerbe: Zusätzlich zur Maklercourtage und unabhängig von einem eventuellen späteren Kauf , Miet- / Pachtverhältnis entstehen im Bereich Gewerbe Kosten für die von Nordic Estate ImmobilienLtd.- Zweigniederlassung Deutschland zu erbringende Businessberatung nach zu erbringendem Kostenangebot gemäß Leistungsanforderung durch den / die Kauf- /Pacht- / Mietinteressenten, zahlbar durch diese nach Rechnungsstellung, unabhängig von einer eventuellen Courtageforderungen.
10. Datenschutz: Die durch die Zusammenarbeit mit dem / der Kaufinteressenten/tin erhaltenen persönlichen Daten werden nur für Zwecke der Vermittlung von Immobilien an die von dem Auftraggeber ausgewählten Repräsentanten weitergeleitet und Dritten nicht zugänglich gemacht.
11. Sonstiges: Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen. 
Letzte Aktualisierung: 22.04.2010 - Änderungen vorbehalten